Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Teilnahme und Anmeldung
1.1. Die Teilnahme an den Lehrgängen ist jedermann möglich. Sofern bei Abschlussprüfungen bestimmte Zugangs-, Tätigkeits-, oder
Leistungsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung durch den Teilnehmer Voraussetzung für die Teilnahme an den entsprechenden Lehrgängen.
1.2. Teilnehmer haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Dozenten und Klassenraum. Der Lehrgang kann in verschiedenen Räumlichkeiten stattfinden.
2. Beginn und Dauer
2.1. Beginn und Dauer der Lehrgänge, Unterrichtszeiten und -orte sind dem Lehrgangsprogramm zu entnehmen
2.2. Änderungen des Lehrgangsprogramms sind vorbehalten.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zur rechtzeitigen Zahlung.
3.2. Die Lehrgangsgebühren sowie die Lernmittelkosten sind zu Beginn des Lehrgangs fällig und spätestens bis zum 3.Unterrichtstag auf das auf der Rechnung angegebene Konto unter Angabe des Vor- u. Zunamens sowie der Bezeichnung des Lehrgangs zu überweisen.
Etwaige Prüfungsgebühren sind direkt durch den Teilnehmer an die zuständige Stelle zu entrichten.
3.3. Bei langfristigen Lehrgängen kann eine Ratenzahlung vereinbart werden,
3.4. Die Raten sind monatlich im Voraus zu entrichten.
3.5. Die Verpflichtung zur Zahlung der Lehrgangsgebühren besteht auch dann, wenn der Unterricht nicht oder nur teilweise besucht wird.
4. Nichtdurchführung, Rücktritt, Kündigung, Abbruch des Lehrgangs
4.1. Liegen für einen Lehrgang nicht genügend Anmeldungen vor, oder ist aus nicht vom ifw zu vertretenden Umständen eine programmgemäße Durchführung des Lehrgangs nicht möglich, so ist das ifw zur Durchführung des Lehrgangs nicht
verpflichtet.
4.2. Ein Rücktritt vom Seminar ist bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn möglich und bedarf einer schriftlichen Kündigung. Ein Rücktritt bis zum Seminarbeginn ist nur dann möglich, wenn der Rücktrittsgrund in der Person des Seminarteilnehmers liegt (Krankheit etc.). Erfolgt der Rücktritt nach Beginn eines Lehrgangs, so ist der volle Seminarbetrag zu entrichten. Stellt ein Teilnehmer Ersatz- Belegung, so entfällt diese Regelung.
4.3. Sollte der Teilnehmer während des Lehrganges aus Krankheitsgründen nicht weiter am Lehrgangteilnehmen können, ist das ifw bereit, sofern dies betrieblich möglich ist, dem Teilnehmer zu einem späteren Zeitpunkt die Fortsetzung des Lehrgangs ohne zusätzliche Gebühren zu ermöglichen.
4.4. Aus zwingendem Grund (z.B. nachhaltige Störung des Unterrichts, schwerer Verstoß gegen die Hausordnung) hat das ifw nach vorheriger Abmahnung das Recht, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme am Unterricht auszuschließen.
5. Lehrgangsunterbrechungen und -ferien
Der Umfang und die zeitliche Lage der Ferien bzw. Unterbrechungen werden im Lehrgangsplan oder in den Ferienordnungen bekannt gegeben. §2, 2 gilt entsprechend.
6. Personenbezogene Daten
6.1. Die Teilnehmer erklären sich mit der elektronischen Speicherung ihrer Daten einverstanden. Hier gelten die Bestimmungen des BundesdatenschutzG.
6.2. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Mit Einverständnis des Kostenträgers
7. Haftung
7.1. Bei Unfällen wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.
7.2. Bei Diebstahl oder Verlust von eingebrachten Gegenständen ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
8. Hausordnung
Das Mitführen von Waffen aller Art ist im Schulbereich strengstens verboten. In unserem Hause herrscht absolutes Alkohol- und Rauschmittelverbot. Das Rauchen ist ausschließlich in den ausgewiesenen „Raucherzonen“ gestattet. Es gelten die allgemeinen Paragraphen der Hausordnung der Theodor Hoch GmbH & Co KG (Vermieter). Dieselbe kann im Institut eingesehen werden.
9. Zuwiderhandlungen
Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung führen zu Schadensersatzansprüchen. Schwere Verstöße werden mit einem sofortigen Ausschluss vom Unterricht geahndet.